|
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen durch die
Reservierungsbestätigung des Landgasthof Beim
Holzschnitzer und nach der erfolgten Anzahlung des
Kunden. Falls eine schriftliche Reservierungsbestätigung
aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, das/die Zimmer
jedoch telefonisch zugesagt und bereitgestellt war/en,
gilt der Gastaufnahmevertrag ebenfalls als
abgeschlossen. Gruppenreservierung & auch für
Bankettveranstaltungen- bedürfen prinzipiell der
schriftlichen Form. Bei Reservierungen aus dem Ausland erheben wir eine Anzahlung von 50% der Rechnungssumme. Nach Eingang dieser Anzahlung erfolgt unsere Reservierungsbestätigung. 2. Der Abschluß des Gastaufnahme- oder Veranstaltungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig, auf welche Zeit der Vertrag abgeschlossen wurde. 3. Der Landgasthof Beim Holzschnitzer ist verpflichtet, den reservierten Platz / die reservierten Plätze dem Gast bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Hotel ist berechtigt, bis zum 31. Tag vor Anreise vom Gastaufnahmevertrag oder vom Veranstaltungsvertrag aus wichtigen Gründen zurückzutreten. 4. Stornoregelungen: Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Gast gelten folgende Stornoregelungen: Bis 31 Kalendertage vor Anreise: Stornogebühr in Höhe der Anzahlung 30 - 22 Kalendertage vor Anreise: 10% der gesamten Rechnungssumme 21 - 15 Kalendertage vor Anreise: 25% der gesamten Rechnungssumme 14 - 7 Kalendertage vor Anreise: 50% der gesamten Rechnungssumme 6 - 4 Kalendertage vor Anreise: 60% der gesamten Rechnungssumme 3 - 1 Kalendertag/e vor Anreise: 85% der gesamten Rechnungssumme 4 a: Diese Stornoregelung betrifft im gleichen Maße auch alle vereinbarten Bankett- und Restaurant- Veranstaltungen. Der Landgasthof Beim Holzschnitzer ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. 5. Ersatzansprüche für einen etwaigen entgangenen Aufenthalt infolge höherer Gewalt wie z.B. Krankheit, behördlicher Eingriffe, Seuchenausbruch oder dergleichen sind kein Grund für den Reiserücktritt. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen - z.B. wegen vorzeitiger Abreise - werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise. 7. Für abhanden gekommene Gegenstände wie Kleidungsstücke, Wertgegenstände und dergleichen werden keine Ersatzansprüche durch das Hotel anerkannt. 8. An- und Abreisezeiten: Anreise: täglich ab 14.00 Uhr und bis 20:00 Uhr Abreise: bis 11.00 Uhr 9. Leistungen: Welche Leistungen vereinbart wurden, ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung des Hotels. 10. Mündliche Absprachen haben nicht stattgefunden bzw. bedürfen der schriftlichen Festlegung. Sollten ein oder mehrere Punkte dieser Geschäftsbedingungen gegen geltendes oder zukünftiges Recht verstoßen, so betrifft das nicht die restlichen Vertragspunkte. Gerichtsstand ist Daun |